Antrag auf Zufahrtsberechtigung zum Friedhof

Hinweise
Login & Antragsteller
Ihre Daten
Fahrzeug
Zusammenfassung
Was können Sie hier beantragen?

Über dieses Formular können Sie eine Zufahrtsberechtigung für die Schrankenanlage des städtischen Friedhofs beantragen.
Die Genehmigung erlaubt es Ihnen, mit einem Fahrzeug zu bestimmten Zwecken auf das Friedhofsgelände zuzufahren.

Die Zufahrtsberechtigung wird je nach Antragsteller als Jahres‑ oder Wochengenehmigung erteilt.

Wer kann diesen Antrag stellen?

Eine Antragstellung ist für folgende Personengruppen möglich:

  • Bestattungsunternehmen
  • Unternehmen, die dienstlich auf dem Friedhof tätig sind
    (z. B. Steinmetzbetriebe, Handwerksunternehmen)
  • Geistliche
  • Privatpersonen (z. B. mobilitätseingeschränkte Personen)

Die zulässige Genehmigungsdauer und das erlaubte Fahrzeuggewicht richten sich nach der jeweiligen Antragstellergruppe.

Welche Unterlagen benötigen Sie dazu?

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Angaben:

  • Name und Kontaktdaten der antragstellenden Person
  • Bei Unternehmen: Name des Unternehmens
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Startdatum der gewünschten Genehmigung

Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich.
Bei Bedarf können im Einzelfall zusätzliche Nachweise angefordert werden.

Wie läuft das Verfahren ab?
  1. Sie füllen den Antrag vollständig online aus und senden ihn ab.
  2. Ihre Angaben werden durch die zuständige Stelle geprüft.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zufahrtsberechtigung erteilt.
  4. Die Genehmigung gilt für den beantragten Zeitraum und die angegebenen Kennzeichen.

Über den Abschluss des Verfahrens werden Sie entsprechend informiert.

Welche Kosten entstehen?

Für die Erteilung einer Zufahrtsberechtigung zum Friedhof gelten folgende Gebühren:

  • Bestattungsunternehmen: 60,00 Euro pro Jahr

  • Unternehmen (z. B. Steinmetzbetriebe): 60,00 Euro pro Jahr

  • Geistliche: kostenfrei

  • Privatpersonen: kostenfrei

Die Gebühren werden nur für Jahresgenehmigungen erhoben.
 

Sie können den Betrag mit folgenden Bezahldiensten begleichen:

  • PayPal
  • Kreditkarte
 

Wenn Sie keinen der Bezahldienste nutzen, senden wir Ihnen mit dem Parkausweis einen Kostenbescheid zu.

Wie werden meine Daten verarbeitet?

Die in diesem Formular erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen zur Art, dem Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen, die Sie hier abrufen können. 

Einfach und sicher anmelden

Nutzen Sie den Login mit BundID oder Mein Unternehmenskonto, um den Antrag komfortabler auszufüllen:

  • Ihre persönlichen oder unternehmensbezogenen Daten werden automatisch vorausgefüllt
  • Wir können Ihnen wichtige Dokumente direkt in Ihren sicheren Postkorb zustellen

Weitere Informationen zur BundID und zum Unternehmenskonto finden Sie hier.

Anmeldung erfolgreich!

 

Sie haben sich erfolgreich angemeldet und können das Formular nun mit Ihren vorausgefüllten Daten nutzen.

Eine Zusammenfassung des Antrags und die Antwort der Friedhofsverwaltung senden wir Ihnen direkt in den Postkorb.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Antragsteller
Ihre Daten
Angaben zum Fahrzeug
Angaben zum Fahrzeug

Es muss das zulässige Gesamtgewicht (F.1) erkennbar sein.

Angaben zum Fahrzeug
Angaben zum Fahrzeug

Es muss das zulässige Gesamtgewicht (F.1) erkennbar sein.

Bezahlmöglichkeit

Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro fällig.

Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro fällig.

Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig.

Sie haben die Möglichkeit, die Gebühr bequem per ePayment (PayPal oder Kreditkarte) zu bezahlen. Darüber hinaus können Sie die anfallende Gebühr auch nach Erhalt des Kostenbescheides überweisen.

08031/365-1695
friedhof@rosenheim.de
Umwelt- und Grünflächenamt
all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Imprint